AGB Printsysteme
SALON IRIS
Stefan Fiedler Imaging GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Printsysteme
1. Allgemeines
Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen
und/oder Lieferungen, die wir in Auftrag nehmen. Der Auftraggeber
erklärt sich mit diesen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung
einverstanden. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, erworbene Hard- und Software nur auf der Grundlage eines Lizenzvertrages mit dem Hersteller zu benutzen und sämtliche bestehende Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte zu wahren. Ohne unsere Zustimmung oder jene des Herstellers besteht auch kein Recht zur Vervielfältigung, Weitergabe oder Änderung. Der Abschluss eines Lizenzvertrages liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Ebenso sind unsere Rechte am zur Verfügung gestellten technischen Support und unsere Ansprüche auf Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, beides insbesondere bezüglich Konfigurationen, zu wahren.
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, haben ein Rücktrittsrecht nach §§ 5e ff KSchG in der geltenden Fassung. Sie können binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der Lieferung von einem m Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, erstatten wir geleistete Zahlungen ausschließlich Zug um Zug gegen Zurückstellung der gelieferten Ware zurück. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Wurde die zurückgestellte Ware benützt, sind wir berechtigt, eine Entschädigung für die Minderung des Wertes in Abzug zu bringen.
2. Gewährleistung
(Sind Sie Verbraucher [Konsument] im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes, gelten die nachstehenden Bestimmungen über
die Gewährleistung nicht.)
Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, technischen Beschreibungen, usw. wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftraggeber oder wir nehmen darauf ausdrücklich Bezug. Öffentliche Äußerungen über die von uns zu erbringenden Leistungen und Lieferungen binden uns nicht. Die unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sind nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Trifft der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen, sind wir hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Der Auftraggeber hat die Leistung/Lieferung unverzüglich nach der Übergabe, soweit ihm dies zumutbar ist, zu untersuchen und uns allfällige Mängel einschließlich aller Fehlmengen und aller Falschlieferungen unverzüglich schriftlich (auch durch Telefax oder e-mail) unter Vorlage aller Unterlagen anzuzeigen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz. Die Beweislast dafür, dass die Lieferung/Leistung mangelhaft oder der Mangel bei der Übergabe vorhanden war, trifft den Auftraggeber, auch wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervor kommt. Bestehen wegen eines Mangels Ansprüche auf Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch der Lieferung/Leistung bewirken oder das Entgelt angemessen mindern (Preisminderung) oder den Vertrag aufheben. Bestehen Ansprüche auf Gewährleistung, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, das Entgelt bis zum Zeitpunkt der Verbesserung oder des Austauschs der Sache zurück zu behalten. Das Recht auf Gewährleistung muss sowohl bei Sachmängeln als auch bei Rechtsmängeln innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden, auch wenn der Auftraggeber oder dessen Nachmann einem Verbraucher Gewähr geleistet hat. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung/Lieferung.
Haben wir den Mangel weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verschuldet, besteht wegen des Mangels selbst keinesfalls Anspruch auf Schadenersatz. Besteht Anspruch auf Schadenersatz, können wir nach unserer Wahl Naturalersatz (Verbesserung oder Austausch) oder Geldersatz leisten.
3. Haftung
Im Fall leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht. Im Fall grober
Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden sowie für
Sachschäden bis zur Höhe des Materialwertes, nicht aber für
Vermögensschäden oder den entgangenen Gewinn. Nach Ablauf von zehn
Jahren ab der Übergabe der Leistung/Lieferung besteht keinesfalls mehr
Anspruch auf Schadenersatz.
Sind Sie Verbraucher (Konsument) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt anstatt der vorstehenden Bestimmung über den Schadenersatz ausschließlich folgendes: Im Fall leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden.
Weder Gewährleistungs- noch Schadenersatzansprüche bestehen, wenn die erworbene Hard- oder Software ohne unsere Zustimmung verändert, mit Nicht-Originalersatzteilen und Nicht-Originalverbrauchsmaterialien ausgestattet oder unsachgemäß, etwa nicht entsprechend den Installations- und Wartungserfordernissen benutzt wurde.
4. Liefertermine
Vom Auftraggeber gewünschte Liefertermine und -zeiten werden nach
Möglichkeit eingehalten; sie sind jedoch grundsätzlich unverbindlich,
sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart
werden. Teillieferungen sind zulässig. Werden Liefertermine oder
-zeiten schriftlich als verbindlich vereinbart, kann der Auftraggeber
unter Festsetzung einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt
hinsichtlich der noch ausstehenden Teilleistungen vom Vertrag erklären.
Für unsere Haftung gilt auch in diesem Fall Punkt 3. dieser
Geschäftsbedingungen. Keine Haftung besteht jedoch bei unverschuldeter
nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5. Versand
Porto- und Versandkosten werden nach Aufwand berechnet. Der Versand
im Inland erfolgt per Nachname bzw. Vorauskasse. Mehrkosten für
besondere Versandarten (Eilboten, Einschreiben,
Transportversicherungen, u.a.) werden in Rechnung gestellt. Expressgut-
und Luftfrachtversand erfolgt unfrei. Der Versand erfolgt auf Gefahr
des Auftraggebers, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden.
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und
auf Kosten des Auftraggebers. Wir sind ferner berechtigt, eine
Handling-Gebühr in Höhe von bis zu 30 % der durch die Versendung der
Ware entstehenden Gesamtkosten zu erheben.
6. Zahlung
Unsere Rechnungen werden nach der am Tag des Auftragseinganges
gültigen Preisliste erstellt. Die Preislisten enthalten Nettopreise.
Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns
vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung bis zur Höhe des vermutlichen
Rechnungsbetrages zu verlangen. Die gelieferte Ware, einschließlich der
Verpackung, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand ist das für den 1.
Gemeindebezirk in Wien sachlich zuständige Gericht, soweit unser
Auftraggeber das Geschäft nicht als Konsument abschließt. Stehen nicht
zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegen, gilt österreichisches
Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
