AGB - FineArt Printing
SALON IRIS
Stefan Fiedler Imaging GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Digital Fine Art Printing
1. Allgemeines
Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Leistungen/ Lieferungen, die wir in Auftrag nehmen. Der
Auftraggeber erklärt sich mit diesen Geschäftsbedingungen
mit der Auftragserteilung einverstanden. Davon abweichende Geschaftsbedingungen
des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Der Auftraggeber versichert mit der Auftragserteilung, dass er in Besitz der Reproduktionsrechte (Copyright) für das uns übergebene Material ist. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung zur Abbildung von Gegenständen (z.B. Werk der bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, etc.) oder Personen, z.B. Modelle, hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält uns für alle Schäden, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere des Urheberrechtes) entstehen, schad- und klaglos.
Die durch uns im Rahmen der Durchführung von Auftragen erstellten Datensätze sind unser Eigentum. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte, etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Wir sind berechtigt, die Datensätze eine Woche nach Auslieferung des jeweiligen Auftrages auf unseren Systemen zu löschen. Sollen die Datensätze dem gegenüber archiviert werden, bedarf es eines ausdrücklichen schriftlichen Auftrages des Auftraggebers. Übergeben wir dem Auftraggeber die Datensätze, sind wir mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung berechtigt, eine besondere Gebühr zu verrechnen.
Digitalen Daten ohne eingebettetem Arbeitsfarbraum weisen wir automatisch folgende Farbräume zu: RGB > sRGB; CMYK > ISO Coated v2
Wir sind berechtigt, von jeder Reproduktion mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung eine Referenzdatei in der Grösse von 200 x 200 Pixel in unserer Auftragsdatenbank zu speichern sowie einzelne Ausdrucke der Reproduktion als Referenz- und Demonstrationsobjekte zu verwenden; derartige Ausdrucke sind als Referenz- bzw. Demonstrationsobjekte zu kennzeichnen und dienen ausschließlich Referenz- und Demonstrationszwecken. Wir sind weiters berechtigt, den Auftraggeber mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung unter Beschreibung des Projektes in der Öffentlichkeit als Referenzkunde zu nennen.
2. Gewährleistung
(Sind Sie Verbraucher [Konsument] im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,
gelten die nachstehenden Bestimmungen über die Gewährleistung
nicht.)
Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, technischen Beschreibungen, usw. wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftraggeber oder wir nehmen darauf ausdrücklich Bezug. Öffentliche Äußerungen über die von uns zu erbringenden Leistungen und Lieferungen binden uns nicht. Die unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sind nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Trifft der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen, sind wir hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen zwischen Original und Reproduktion berechtigen nicht zur Reklamation. Farb- und Tonwertabweichungen bei Nachbestellungen gelten nicht als erhebliche Mangel. Der Auftraggeber hat die Leistung/Lieferung unverzüglich nach der Übergabe, soweit ihm dies zumutbar ist, zu untersuchen und uns allfällige Mängel einschließlich aller Fehlmengen und aller Falschlieferungen unverzüglich schriftlich (auch durch Telefax oder E-mail) unter Vorlage aller Unterlagen anzuzeigen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz. Die Beweislast dafür, dass die Lieferung/Leistung mangelhaft oder der Mangel bei der Übergabe vorhanden war, trifft den Auftraggeber, auch wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervor kommt. Bestehen wegen eines Mangels Ansprüche auf Gewähr- leistung, können wir nach unserer Wahl die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch der Lieferung/Leistung bewirken oder das Entgelt angemessen mindern (Preisminderung) oder den Vertrag aufheben. Bestehen Ansprüche auf Gewährleistung, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, das Entgelt bis zum Zeitpunkt der Verbesserung oder des Austauschs der Sache zurück zu behalten. Das Recht auf Gewährleistung muss sowohl bei Sachmängeln als auch bei Rechtsmängeln innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden, auch wenn der Auftraggeber oder dessen Nachmann einem Verbraucher Gewähr geleistet hat. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung/Lieferung.
Haben wir den Mangel weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verschuldet, besteht wegen des Mangels selbst keinesfalls Anspruch auf Schadenersatz. Besteht Anspruch auf Schadenersatz, können wir nach unserer Wahl Naturalersatz (Verbesserung oder Austausch) oder Geldersatz leisten.
3. Haftung
Im Fall leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht. Im Fall grober
Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden
sowie für Sachschäden bis zur Höhe des Materialwertes,
nicht aber für Vermögensschäden oder den entgangenen
Gewinn. Nach Ablauf von zehn Jahren ab der Übergabe der Leistung/Lieferung
besteht keinesfalls mehr Anspruch auf Schadenersatz.
Sind Sie Verbraucher (Konsument) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt anstatt der vorstehenden Bestimmung über den Schadenersatz ausschließlich folgendes: Im Fall leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden.
4. Liefertermine
Für Expressaufträge innerhalb von 48 Stunden gilt ein
Zuschlag von 50 %, innerhalb von 24 Stunden ein Zuschlag von 100
% der jeweils gültigen Preise mangels ausdrücklicher gegenteiliger
Vereinbarung als vereinbart. Vom Auftraggeber gewünschte Liefertermine
und -zeiten werden nach Möglichkeit eingehalten; sie sind jedoch
grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich
als verbindlich vereinbart werden. Teillieferungen sind zulässig.
Werden Liefertermine oder -zeiten schriftlich als verbindlich vereinbart,
kann der Auftraggeber unter Festsetzung einer angemessenen Frist
zur Nachholung den Rücktritt hinsichtlich der noch ausstehenden
Teilleistungen vom Vertrag erklären. Für unsere Haftung
gilt auch in diesem Fall Punkt 3. dieser Geschäftsbedingungen.
5. Versand
Porto- und Versandkosten werden nach Aufwand berechnet. Mehrkosten
für besondere Versandarten (Eilboten, Einschreiben, Transportversicherungen,
u. a.) werden in Rechnung gestellt. Expressgut- und Luftfrachtversand
erfolgt unfrei. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers,
auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Eine Transportversicherung
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
Wir sind ferner berechtigt, eine Handling-Gebühr in Höhe
von bis zu 30 % der durch die Versendung der Ware entstehenden Gesamtkosten
zu erheben.
6. Zahlung
Unsere Rechnungen werden nach der am Tag des Auftragseinganges gültigen
Preisliste erstellt. Die Preislisten enthalten Nettopreise. Die
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns
vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung bis zur Höhe des
vermutlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Die gelieferte Ware,
einschließlich der Verpackung, bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand ist das für den
1. Gemeindebezirk in Wien sachlich zuständige Gericht, soweit
unser Auftraggeber das Geschäft nicht als Konsument abschließt.
